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Satzung

Stand 28.03.2019

 

§1  Name

Der Verein trägt den Namen Freediver Hamburg e.V.

 

§2  Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§3 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des sportlichen Apnoe – und Gerätetauchens. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Tauchausbildung und regelmäßiges Training.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar  gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§4 Entstehung der Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder werden.

 

Der Verein umfasst:

      - Ordentliche Mitglieder

      - Ehrenmitglieder

      - Passive Mitglieder

 

Die Mitgliedschaft ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen und erfolgt zunächst auf Probe.

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Die Probemitgliedschaft endet automatisch nach 1 Jahr, kann aber von dem Mitglied auf Probe jederzeit selbst aufgekündigt werden.  Danach entscheidet der Vorstand über eine endgültige Mitgliedschaft. Die Beitragshöhe regelt die Geschäftsordnung/ Beiträge.

Den Personen, deren Antrag auf Mitgliedschaft abgelehnt wird, werden die Gründe der Ablehnung schriftlich mitgeteilt. Sie  erhalten damit die Möglichkeit die nächste Mitgliederversammlung anzurufen, um ihren Aufnahmewunsch trotz Ablehnung durch den Vorstand verfolgen zu können.

 

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt muss dem Vorstand 3 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres schriftlich erklärt werden. Über ein begründetes kurzfristiges Austrittsgesuch entscheidet der Vorstand. Den Ausschluss kann der Vorstand aus wichtigen Gründen jederzeit beschließen.

Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel der Beitragsrückstand für mehr als 1. Kalenderhalbjahr.

Die Gründe für den Ausschluss sind dem Beteiligten schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschließungsbeschluss steht dem Betroffenen die Anrufung der Mitgliederversammlung zu, die endgültig über den Ausschluss entscheidet.

 

 

§6 Beiträge

Über die Höhe der Aufnahmegebühr und der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.

 

§7 Organe

Organe des Vereins sind:

A. Der Vorstand

B. Die Mitgliederversammlung

 

§8 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

 

    (1) dem geschäftsführenden Vorstand:

         a) Vorsitzenden

         b) Stellvertretender Vorsitzender/de

         c) Rechnungsführer/renden

 

    (2) dem erweiterten Vorstand:

         a) Schriftführer/rin

         b) Sportlichen Leiter/rin

         c) Trainer/rin Apnoe

         d) Gerätewart/in

 

Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sind Vertreter des Vereins im Sinne des Gesetzes. Jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist an Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Der Vorstand wird für die Dauer von einem Jahr bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt.

Im erweiterten Vorstand ist die Ausübung von maximal 2 Ämtern durch nur eine Person zulässig.

 

§9 Die Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet bis zum 31.03 eines jeden Geschäftsjahres statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf einstimmigen Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag eines Fünftel der Mitglieder zu berufen. Jede Mitgliederversammlung ist unter Angabe der Tagesordnung mindestens 6 Wochen vor dem Tag der Versammlung schriftlich einzuberufen. Anträge müssen vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingehen.

Die Zustellung von Schriftverkehr an die Mitglieder (z.B. Einladungen zur Mitgliederversammlung, die Tagesordnung, Vereinsrundschreiben) kann in postalischer (Brief-)form oder in elektronischer Form (z.B. per Email) erfolgen.

Jede so berufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Das Protokoll muss vom Versammlungsleiter und Protokollführer unterschrieben werden. Versammlungsleiter ist der

Vorsitzende. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. Personalwahlen erfolgen anonym, es sei denn die Wahl durch Handzeichen wird von den anwesenden Mitgliedern beschlossen.

 

§10 Aufgabe und Rechte der Mitgliederversammlung

         a) Sie bestimmt die Grundzüge des Vereinslebens.

         b) Ihr sind der Geschäftsbericht, der Bericht des/der Rechnungsführers/rin sowie der Bericht der Kassenprüfer vorzulegen.

         c) Ihr obliegt die Entlastung des Vorstandes.

         d) Sie wählt den Vorstand und 2 Kassenprüfer

         e) Sie setzt die Aufnahmegebühr und die Beiträge fest.

 

§11 Beschlüsse der Mitgliederversammlung

Beschlussverfahren und Wahlen erfolgen mit der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit, der Beschluss über die Auflösung des Vereins der Dreiviertelmehrheit der vertretenen Stimmen.

 

§12 Auflösung

Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins, oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vereinsvermögen an die Freie und Hansestadt Hamburg, die es unmittel-

bar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

§13 Gemeinnützigkeit

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder haben bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinen Anspruch an das Vereinsvermögen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§14 Haftungsausschluss

Die Beteiligung an Veranstaltungen des Vereins einschließlich der Benutzung von Geräten und Anlagen erfolgt ausschließlich auf Gefahr des einzelnen Mitglieds oder Gastes.

Der Verein lehnt ausdrücklich jede Haftung für sich und seine Mitglieder ab.

 

§15 Umlagen

Die Mitgliederversammlung kann zur Deckung eines größeren Finanzbedarfs des Vereins, der mit den regelmäßigen Beiträgen nicht erfüllt werden kann, die Erhebung einer Umlage in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen beschließen. Die Höhe, bzw. der Wert dieser Umlage ist auf maximal die Hälfte des Jahresbeitrages beschränkt.

 

§16 Verbandszugehörigkeit

Der  Verein Freediver Hamburg e.V. ist Mitglied im Hamburger Sportbund e.V., im Hamburger Tauchsportbund e. V. und im VDST e.V.  und will diese Mitgliedschaften auch behalten. Er erkennt die Satzungen, Ordnungen und Bestimmungen dieser Verbände als für sich und seine Mitglieder auf Dauer verbindlich an. Er verpflichtet sich, im Ausbildungsbereich nur nach den Ausbildungsordnungen des VDST auszubilden.

 

 

Dr. Christoph Seibert                                                                                                Gudrun Handschuh

     1. Vorsitzender                                                                                                                2.Vorsitzende

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